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Hausordnung

Lieber Urlaubsgast,
wir freuen uns, Sie in einem unserer beiden Ferienhäuser im Jägerpark im Bayerischen Wald begrüßen zu dürfen. Unsere Ferienhäuser wurden liebevoll für Sie eingerichtet, so dass Sie sich wohlfühlen werden. Sämtliche Dinge, die sich im Haus befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie jedoch mit der gesamten Einrichtung und Inventar sorgsam um, damit auch ihre Nachmieter noch viel Freude und einen erholsamen Urlaub genießen können.

Wir bitten Sie um die Einhaltung der nachfolgenden Punkte der Hausordnung. Nur so werden Sie und die Mieter nach Ihnen, alle Voraussetzungen für
einen erholsamen Urlaub vorfinden. Sollten Sie Fragen haben, irgendetwas vermissen oder Sie benötigen Hilfe, bitte informieren Sie uns umgehend. Nur so können wir eventuelle Unzulänglichkeiten schnell beheben.

Helfen Sie der Umwelt zuliebe Wasser zu sparen und vermeiden Sie unnötigen Stromverbrauch. Mit der Buchung der Ferienwohnung wird von Ihnen die folgende Hausordnung anerkannt.

1. Gegenstand

Der Vermieter überlässt dem Mieter zur ordnungsgemäßen mietweisen Benützung das Ferienhaus Waldhorn und/oder das Ferienhaus Wilderer im Jägerpark in Viechtach. Beide Häuser bestehend aus zwei Schlafzimmern, einem Essbereich sowie einer offenen Wohn- und Essküche. Ebenfalls sind ein Badezimmer mit Dusche, ein Eingangs- und Garderobenbereich sowie eine Holzterrasse Bestandteil des Holzblockhauses.

2. Einrichtungsgegenstände

Für die Möbel, elektrische Geräte und sonstigen Gegenständen ist Sorge zu tragen. Dem Mieter stehen zur Verfügung: Eine komplett eingerichtete Küche mit Kaffeemaschine, Wasserkocher, Mikrowelle, Backofen. WLAN Zugang, TV, Radio, DVD-Player, DVD´s, Bücher, Gartenmöbel, etc. sowie diverses Geschirr etc.
Beschädigungen jeder Art wie fehlendes oder zerbrochenes Geschirr, sowie jeden selbstverschuldeten Schaden an Fenstern, Türen, Wänden usw. ist dem Vermieter zu melden und wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Fehlende Inventargegenstände werden dem Mieter berechnet. Dafür kann die Kaution herangezogen werden!
Es dürfen keine Nägel oder sonstige Gegenstände in die Wände in und an der Holzwand, etc. angebracht werden.

3. Heizkörper (Wandkonvektoren)

Das Bedecken dieser Heizgeräte mit Gegenständen (z. B. Handtücher, Badetücher, Schuhe, etc.) ist strengstens verboten, da es zu einem Kurzschluss kommen kann und somit zu einem Brand.

4. Rauchen und offenes Feuer

Das Rauchen sowie offenes Feuer (Kerzen, etc.) sind im Holzhausen strengstens verboten. Das Haus verfügt über Feuer- und Rauchmelder, die bei Rauchentwicklung einen Alarm auslösen. Dadurch entstehende Kosten und Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

5. Kaution

Die Verwalterin wird bei Anreise (Schlüsselübergabe) eine Kaution von 100 € in bar entgegennehmen. Diese Kaution wird, sofern keine Beschädigung der des Holzhauses, der Einrichtung, etc. vorliegt am Abreisetage (Schlüsselrückgabe) wieder in voller Höhe erstattet.

6. Mietzeit, Abreise und Nebenkosten

Die Mietzeit beginnt am Tage der Anreise und endet am Tage der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr, oder nach Vereinbarung mit dem Vermieter.. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle anfallende Kosten wie Strom, etc. mit der Verwalterin abzurechnen und zu begleichen. Die Anreise hat nach 13:00 Uhr zu erfolgen, oder nach individueller Vereinbarung mit dem, Vermieter. An- und Abreisetag gelten je als 1 Ferientag.

7. Personenzahl

Die maximale Belegungszahl ist für: a) Haus Waldhorn: 4-5 Personen und b) Haus Wilderer: 5 Personen.

8. Haustiere

Für jedes unserer Ferienhäuser ist grundsätzlich nur ein Haustier erlaubt. Eine Abweichende Regelung kann mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

9. Mietzeitstörung

Kann der Mieter die vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter sofort mitzuteilen. Er bleibt aber für den Mietzins haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Wird die vereinbarte Mietzeit nicht voll eingehalten, so ist gleichwohl der ganze Mietzins für die vereinbarte Zeit zu entrichten.

10. Sauberkeit

Der Mieter verpflichtet sich, das Ferienhaus, die Terrasse, das Gelände um das Ferienhaus, den Park sowie den Parkplatz sauber und reinlich zu halten. Für Tierhalter gibt es an den einzelnen Wegen in den Park sogenannten „Kotbeutel“. Diese hat der Mieter für sein Haustier im Falle zu benutzen.

11. Terrassenbereich (Vorbereich)

Der Terrassenbereich (Vorplatz) des Ferienhauses ist zum Aufenthalt und zur Erholung gedacht. Bitte vermeiden Sie, auch im Interessen aller Feriengäste, diesen Bereich als Lagerfläche (Getränkekisten, etc.) zu verwenden.

12. Befahren der Parkanlage

Der gesamte Ferienpark ist bis auf den Parkbereich autofrei. Das Befahren der Ferienparkanlage ist nur bis zum jeweiligen Ferienhaus ausnahmsweise bei An- und Abreise zum Ent- und Beladen des Reisegepäcks erlaubt. Das Befahren erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte in Schritt-Tempo fahren.

13. Zuständigkeit

Zuständig für das/die Ferienhaus/Ferienhäuser ist Familie Hennrich-Schulz und Walz als alleinige Eigentümer und vor Ort Frau Hanna Schötz als alleinige Verwalterin! Der/die Schlüssel ist/sind bei Anreise bei Frau Schötz (Gasthaus Waldblick) abzuholen.

14. Parkordnung Jägerpark

Bitte beachten Sie zudem die Parkordnung, welche in die jeweiligen Ferienhäuser ausliegt, respektive aushängt. Sollten Sie diese nicht finden, so wenden Sie sich an uns oder an Ihre Verwalterin (Frau Schötz) vor Ort.

15. Bettwäsche und Handtücher

Bettwäsche/Handtücher sind nicht im Mietpreis enthalten, können vor Ort angemietet werden. Es kann auch die eigene Bettwäsche/Handtücher mitgebracht werden. Bitte geben Sie uns rechtzeitig Bescheid.

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Stand: 16.03.2017

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